Kontakt


Lemgotour Stadtführungen
Werner Kuloge
Brahmsstraße 14
32657 Lemgo

Telefon: 0 52 61 - 60 7 46 7
Mobil: 01 63 - 1 42 1 42 1
E-Mail:
info@lemgotour.de
www.lemgotour.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Buchung

Die Buchung einer Gästeführung (Vertragsschluss) kommt durch Bestellung per E-Mail, Telefon, Post oder persönliches Gespräch zustande, wenn der Vertragsinhalt von beiden Seiten schriftlich - im Ausnahmefall auch mündlich - bestätigt wurde.

Diese AGB sind Teil des Vertrages.

II. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt entweder im Rahmen der Führung gegen Quittung in bar oder im Nachhinein gegen Rechnung und Überweisung.

Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Museumseintritte oder Verpflegungskosten) sind nicht Vertragsbestandteil und in der Regel direkt vor Ort zu entrichten.

III. Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist den Gästen jederzeit vor der Leistungserbringung möglich.

Geschieht dies weniger als 7 Kalendertage vor der gebuchten Führung, so wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei weniger als 3 Kalendertagen sind es 75 % und bei weniger als 24 Stunden 100 %.

Letzteres gilt auch, falls eine Führung nicht abgesagt wird und die Gäste nicht bis spätestens 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn am Startpunkt eintreffen.

IV. Diverses

Die Führungen finden bei jedem Wetter statt. Sofern aber eine amtliche Unwetterwarnung vorliegt, ist jeder Seite freigestellt, den Vertrag zu lösen. Es fällt dann weder ein Honorar noch eine Entschädigungsleistung an.

Erscheinen Gäste verspätet zu einer Führung, so besteht nur ein Anspruch auf eine Dauer bis zum ursprünglich vereinbarten Ende, ohne dass das vereinbarte Honorar zu mindern wäre. Hat der Gästeführer keinen Folgetermin und soll die Führung trotz Verspätung dennoch in voller Länge stattfinden, darf er die Wartezeit entsprechend berechnen.

Der Gästeführer ist berechtigt, eine Führung abzubrechen oder einzelne Personen auszuschließen, falls die Durchführung ansonsten unzumutbar ist (z.B. durch Alkoholisierung, rassistische oder sexistische Bemerkungen) oder behördlich angeordnete Maßnahmen nicht eingehalten werden. Der Honoraranspruch bleibt jeweils in vollem Umfang bestehen.

Kann der Gästeführer aufgrund eigener Erkrankung, Unfall o.ä. zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, so verpflichtet er sich, für adäquaten Ersatz zu sorgen oder auf Wunsch der Gäste einen Ausweichtermin anzubieten. Gelingt dies nicht, ist jeder Seite freigestellt, den Vertrag zu lösen. Es fällt dann weder ein Honorar noch eine Entschädigungsleistung an.

Die Teilnahme an den Gästeführungen erfolgt auf eigene Gefahr. Auch wird vom Gästeführer keine Aufsichtspflicht wahrgenommen. Gleichwohl ist er über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.

Sollten Dritte im Rahmen einer über Lemgotour gebuchten Führung tätig werden, so handeln diese auf eigene Verantwortung und Rechnung und zu eigenen AGB.

Lemgo, den 09.03.2023